Deutsche Übersetzung des IPM von Konrad Müller (1975)
 
  Kollationsvorlage:
Müller, Konrad (Bearb.): Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friedensverträge 1648. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13). Dritte, durchgesehene Auflage (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13) Bern 1975, 108-110: teils Übersetzung, teils Regest (in kleinerer Schrift und eingerückt).
 
 
 

deutsch 1975

 
 

§§ 1 - 6 IPM

 
    
 Dispositio  
   
 [§ 1 IPM ± Art. I IPO]  § 1. Es sei ein christlicher, allgemeiner und immerwährender Friede und wahre und aufrichtige Freundschaft zwischen der hl. kaiserlichen Majestät und der hl. allerchristlichsten Majestät, sowie zwischen allen und jeden Verbündeten und Anhängern besagter kaiserlicher Majestät, dem Hause Österreich und deren Erben und Nachfolgern, vornehmlich aber den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs einerseits, und allen und jeden Verbündeten besagter allerchristlichster Majestät und deren Erben und Nachfolgern, insonderheit der durchlauchtigsten Königin und dem Königreich von Schweden und den betreffenden Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs andrerseits; und es soll dieser [Friede] dergestalt aufrichtig und ernstlich gehalten und gepflegt werden, daß jeder Teil des andern Nutzen, Ehre und Vorteil fördere und daß in jeder Hinsicht, sowohl seitens des gesamten Römischen Reichs mit dem Königreich Frankreich, als auch hinwiederum seitens des Königreichs Frankreich mit dem Römischen Reiche, vertrauensvolle Nachbarschaft und die gesicherte Pflege der Friedens- und Freundschaftsbestrebungen neu erstarken und erblühen.   
 [§ 2 IPM = Art. II IPO]  
§ 2 = IPO II.
  
 [§ 3 IPM # IPO]  § 3. Und damit die beiderseitige Freundschaft zwischen dem Kaiser, dem Allerchristlichsten König, den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches inskünftig desto sicherer und aufrichtiger gehalten werde (unbeschadet des unten stehenden Garantie-Artikels), so soll der eine des andern jetzige oder künftige Feinde niemals unter irgendeinem Schein oder Vorwand oder wegen irgendeiner Streitigkeit oder eines Krieges gegen den andern mit Waffen, Geld, Soldaten, Proviant oder anderweitig unterstützen, oder den Truppen, die gegen eine der friedenschließenden Mächte von irgendwem geführt werden, Aufnahme, Quartier oder Durchzug gestatten.
Der Burgundische Kreis soll zwar ein Glied des Reiches sein und bleiben und nach Beilegung der Streitigkeiten zwischen Frankreich und Spanien in diesem Friedensschluß mit einbezogen sein; aber in die Kriege, die sich zur Zeit darin abspielen, sollen sich weder der Kaiser noch irgendein Reichsstand einmischen.
Wenn aber in Zukunft zwischen diesen Königreichen Streitigkeiten entstünden, so soll zwischen dem ganzen Römischen Reich und den Königen und der Krone Frankreichs die aus oben genannter gegenseitiger Verpflichtung erwachsende Verbindlichkeit, die beiderseitigen Feinde nicht zu unterstützen, stets gültig bleiben; indessen soll es den einzelnen Reichsständen freistehen, diesem oder jenem Königreich außerhalb der Grenzen des Römischen Reiches Hilfe zu leisten, jedoch nicht anders, als gemäß den Reichssatzungen.
  
 [§ 4 IPM # IPO]  § 4. Die Lothringische Streitsache soll entweder Schiedsrichtern, die von beiden Parteien zu ernennen sind, unterbreitet oder in einem französisch-spanischen Vertrag oder auf anderem gütlichen Wege beigelegt werden, und sowohl dem Kaiser, als auch den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches soll es freigestellt sein, die Beilegung dieser Sache durch gütliche Vermittlung und andere dem Frieden dienliche Handlungen, nicht aber mit Waffen oder kriegerischen Mitteln, zu unterstützen und zu fördern.   
 [§ 5 IPM ÷ Art. III,1 IPO]  
§ 5 = IPO III, 1.
  
 [§ 6 IPM ~ Art. III,2 IPO]  § 6. Wenn aber die Besitzer von zurückzuerstattenden Gütern und Rechten durch begründete Einreden geschützt zu sein vermeinen, so sollen diese [Einreden] zwar die Restitution keineswegs hindern, nach deren Vollziehung aber vor dem zuständigen Richter geprüft und erörtert werden.  


Vertragstext 1648
Übersetzungen
deutsch 1648 |  deutsch 1720 |  deutsch 1984 |  englisch 1710 |  französisch 1651
französisch 1684 |  spanisch 1750