Deutsche Übersetzung des IPO von Konrad Müller (1975) | |||
Kollationsvorlage: Müller, Konrad (Bearb.): Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friedensverträge 1648. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13). Dritte, durchgesehene Auflage (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13) Bern 1975, 101-102. | |||
deutsch 1975 | |||
Invocatio Dei, Präambel IPO | |||
Im Namen der hochheiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Amen.
| |||
Präambel | |||
[IPO ± IPM]
Zu wissen sei allen und jeden, die beteiligt sind oder irgendwie beteiligt sein können:
Nachdem die vor vielen Jahren im Römischen Reich entstandenen Streitigkeiten und
inneren Unruhen so weit angewachsen waren, daß sie nicht nur ganz Deutschland,
sondern auch etliche benachbarte Königreiche, vornehmlich aber Schweden und
Frankreich, so darein verwickelten, daß daher ein langwieriger und erbitterter Krieg
entstand, und zwar zuerst zwischen dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und
Herrn, Herrn Ferdinand II., erwähltem Römischen Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des
Reichs, in Germanien, zu Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Slawonien usw. König,
Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Brabant, Steier, Kärnten, Krain, Markgrafen
zu Mähren, Herzog zu Luxemburg, Ober- und Nieder-Schlesien, Württemberg und Teck,
Fürsten zu Schwaben, Grafen zu Habsburg, Tirol, Kiburg und Görz, Landgrafen im Elsaß,
Markgrafen des hl. Römischen Reichs, zu Burgau und Ober- und Nieder-Lausitz, Herrn
auf der Windischen Mark, zu Portenau und zu Salins, ruhmreichen Gedächtnisses, mit
seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, und dem durchlauchtigsten und
mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Gustav Adolf, der Schweden, Goten und Wenden
König, Großfürsten in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien und Herrn über
Ingermanland, ruhmreichen Andenkens, und dem Königreich Schweden und seinen
Verbündeten und Anhängern andrerseits; darauf, nach deren Ableben, zwischen dem
durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand III., erwähltem
Römischen Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... {Titel wie oben} mit seinen
Verbündeten und Anhängern einerseits, und der durchlauchtigsten und mächtigsten
Fürstin und Herrin, Frau Christine, der Schweden, Goten und Wenden Königin,
Großfürstin in Finnland, Herzogin zu Estland und Karelien und Herrin über
Ingermanland, und dem Königreich Schweden und seinen Verbündeten und Anhängern
andrerseits, woraus viel Vergießen von Christenblut samt zahlreicher Länder Verödung
erfolgte, ist es endlich durch Gottes Güte geschehen, daß man beiderseits an einen
allgemeinen Frieden zu denken angefangen hat und zu diesem Zwecke, gemäß
gegenseitiger zu Hamburg am 25. Dezember neuen, oder am 15. Dezember alten Stils im
Jahre des Herrn 1641 abgeschlossener Übereinkunft der Parteien, der 11. Tag neuen, oder
der 1. Tag alten Stils des Monats Juli im Jahre des Herrn 1643 für die Abhaltung eines
Kongresses der Bevollmächtigten zu Osnabrück und Münster in Westfalen bestimmt
worden ist.
Es fanden sich also zur bestimmten Zeit und am bestimmten Ort die von beiden Seiten rechtmäßig ernannten bevollmächtigten Gesandten ein, und zwar von Seiten des Kaisers: die hoch- und wohlgeborenen Herren Reichshofräte, Herr Maximilian Graf von Trautmansdorff und Weinsberg, Freiherr in Gleichenberg, Neuenstadt am Kocher, Negau, Burgau und Totzenbach, Herr zu Teinitz, Ritter des goldenen Vließes, der hl. kaiserlichen Majestät geheimer Rat, Kämmerer und Obersthofmeister, sowie Herr Johann Maximilian Graf von Lamberg, Freiherr in Orteneck und Ottenstein, Herr in Stockaren und Ammerang, Burggraf in Steyr, usw., der hl. kaiserlichen Majestät Kämmerer, und Herr Johann von Crane, beider Rechte Licentiat, Hofpfalzgraf; von Seiten der Königin von Schweden aber: die hoch- und wohlgeborenen Herren, Herr Johann Oxenstierna Axelsson, Graf von Södermöre, Freiherr in Kimito und Nynäs, Herr in Fiholm, Alhult, Hörningsholm, Söderbo und Lidöö, Reichsrat des Königreichs Schweden und Kanzleirat, und Herr Johann Adler Salvius, Herr in Adlersberg, Harsefeld, Wildenbruch und Tullinge, Reichsrat des Königreichs Schweden, der königlichen Majestät Staatssekretär und Hofkanzler; und nachdem sie den Beistand Gottes angerufen und ihre Vollmachten (deren Abschriften zu Ende dieses Instruments von Wort zu Wort eingerückt sind) untereinander gehörig ausgetauscht hatten, haben sie in Gegenwart und mit Zustimmung und Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des hl. Römischen Reiches zur Ehre Gottes und zum Heil der Christenheit sich untereinander auf nachstehende Friedens- und Freundschaftsbestimmungen geeinigt und sind übereingekommen wie folgt: |
Vertragstext 1648 | ||
Übersetzungen | ||
deutsch 1649 |
deutsch 1720 |
deutsch 1984 |
englisch 1713 |
französisch 1684 französisch 1754 | italienisch 1648 | schwedisch 1649 | spanisch 1750 |