Deutsche Übersetzung des IPO von Konrad Müller (1975)
 
  Kollationsvorlage:
Müller, Konrad (Bearb.): Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friedensverträge 1648. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13). Dritte, durchgesehene Auflage (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13) Bern 1975, 101-102.
 
 
 

deutsch 1975

 
 

Invocatio Dei, Präambel IPO

 
  Im Namen der hochheiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Amen.

  
 Präambel  
   
 [IPO ± IPM]  Zu wissen sei allen und jeden, die beteiligt sind oder irgendwie beteiligt sein können: Nachdem die vor vielen Jahren im Römischen Reich entstandenen Streitigkeiten und inneren Unruhen so weit angewachsen waren, daß sie nicht nur ganz Deutschland, sondern auch etliche benachbarte Königreiche, vornehmlich aber Schweden und Frankreich, so darein verwickelten, daß daher ein langwieriger und erbitterter Krieg entstand, und zwar zuerst zwischen dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand II., erwähltem Römischen Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Slawonien usw. König, Erzherzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Brabant, Steier, Kärnten, Krain, Markgrafen zu Mähren, Herzog zu Luxemburg, Ober- und Nieder-Schlesien, Württemberg und Teck, Fürsten zu Schwaben, Grafen zu Habsburg, Tirol, Kiburg und Görz, Landgrafen im Elsaß, Markgrafen des hl. Römischen Reichs, zu Burgau und Ober- und Nieder-Lausitz, Herrn auf der Windischen Mark, zu Portenau und zu Salins, ruhmreichen Gedächtnisses, mit seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, und dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Gustav Adolf, der Schweden, Goten und Wenden König, Großfürsten in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien und Herrn über Ingermanland, ruhmreichen Andenkens, und dem Königreich Schweden und seinen Verbündeten und Anhängern andrerseits; darauf, nach deren Ableben, zwischen dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand III., erwähltem Römischen Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... {Titel wie oben} mit seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, und der durchlauchtigsten und mächtigsten Fürstin und Herrin, Frau Christine, der Schweden, Goten und Wenden Königin, Großfürstin in Finnland, Herzogin zu Estland und Karelien und Herrin über Ingermanland, und dem Königreich Schweden und seinen Verbündeten und Anhängern andrerseits, woraus viel Vergießen von Christenblut samt zahlreicher Länder Verödung erfolgte, ist es endlich durch Gottes Güte geschehen, daß man beiderseits an einen allgemeinen Frieden zu denken angefangen hat und zu diesem Zwecke, gemäß gegenseitiger zu Hamburg am 25. Dezember neuen, oder am 15. Dezember alten Stils im Jahre des Herrn 1641 abgeschlossener Übereinkunft der Parteien, der 11. Tag neuen, oder der 1. Tag alten Stils des Monats Juli im Jahre des Herrn 1643 für die Abhaltung eines Kongresses der Bevollmächtigten zu Osnabrück und Münster in Westfalen bestimmt worden ist.
Es fanden sich also zur bestimmten Zeit und am bestimmten Ort die von beiden Seiten rechtmäßig ernannten bevollmächtigten Gesandten ein, und zwar von Seiten des Kaisers: die hoch- und wohlgeborenen Herren Reichshofräte, Herr Maximilian Graf von Trautmansdorff und Weinsberg, Freiherr in Gleichenberg, Neuenstadt am Kocher, Negau, Burgau und Totzenbach, Herr zu Teinitz, Ritter des goldenen Vließes, der hl. kaiserlichen Majestät geheimer Rat, Kämmerer und Obersthofmeister, sowie Herr Johann Maximilian Graf von Lamberg, Freiherr in Orteneck und Ottenstein, Herr in Stockaren und Ammerang, Burggraf in Steyr, usw., der hl. kaiserlichen Majestät Kämmerer, und Herr Johann von Crane, beider Rechte Licentiat, Hofpfalzgraf; von Seiten der Königin von Schweden aber: die hoch- und wohlgeborenen Herren, Herr Johann Oxenstierna Axelsson, Graf von Södermöre, Freiherr in Kimito und Nynäs, Herr in Fiholm, Alhult, Hörningsholm, Söderbo und Lidöö, Reichsrat des Königreichs Schweden und Kanzleirat, und Herr Johann Adler Salvius, Herr in Adlersberg, Harsefeld, Wildenbruch und Tullinge, Reichsrat des Königreichs Schweden, der königlichen Majestät Staatssekretär und Hofkanzler; und nachdem sie den Beistand Gottes angerufen und ihre Vollmachten (deren Abschriften zu Ende dieses Instruments von Wort zu Wort eingerückt sind) untereinander gehörig ausgetauscht hatten, haben sie in Gegenwart und mit Zustimmung und Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des hl. Römischen Reiches zur Ehre Gottes und zum Heil der Christenheit sich untereinander auf nachstehende Friedens- und Freundschaftsbestimmungen geeinigt und sind übereingekommen wie folgt:
 

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