Deutsche Übersetzung des IPO von Arno Buschmann (1984)
 
  Kollationsvorlage:
Buschmann, Arno (Hrsg., eingeleitet und übertragen): Kaiser und Reich. Klassische Texte zur Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806. (dtv 4384) München 1984, 289-291; deutsche Übersetzung des Vertragstextes. Wiederabgedruckt in: ders.: Kaiser und Reich. Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vom Beginn des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1806 in Dokumenten. Teil II: Vom Westfälischen Frieden 1648 bis zum Ende des Reiches im Jahre 1806. 2., erg. Auflage Baden-Baden 1994, 15-17. (Die Regesten sind hier weggelassen. Die geschweiften Klammern {...} markieren Zusätze des Übersetzers; in der Kollationsvorlage sind dafür zweiwinklige Klammern [...] verwendet.)
 
 
 

deutsch 1984

 
 

Invocatio Dei, Präambel IPO

 
  Im Namen der hochheiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Amen.

  
 Präambel  
   
 [IPO ± IPM]  Allen und jeden, die es angeht oder auf irgendeine Weise angehen könnte, sei kund und zu wissen: Nachdem die vor vielen Jahren im Römischen Reich entstandenen Streitigkeiten (dissidia) und inneren Unruhen sich soweit ausgedehnt hatten, daß nicht nur ganz Deutschland, sondern auch etliche benachbarte Königreiche, vornehmlich Schweden und Frankreich, dergestalt in Mitleidenschaft gezogen waren, daß ein langwieriger und erbitterter Krieg entstand, und zwar zuerst zwischen dem durchlauchtigsten und großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand dem Zweiten, erwähltem Römischen Kaiser, allzeit Mehrer des Reiches, König von Deutschland, Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Slowenien usw., Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Brabant, Steier, Kärnten, Krain, Markgraf von Mähren, Herzog von Luxemburg, Ober und Niederschlesien, Württemberg und Teck, Fürst in Schwaben, Graf von Habsburg, Tirol, Kiburg, Görz, Landgraf im Elsaß, Markgraf des Hl. Römischen Reiches {Antwerpen}, von Burgau und Ober- und Niederlausitz, Herrn der Windischen Mark, zu Portenau und zu Salins, ruhmreichen Angedenkens, mit seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, sowie dem durchlauchtigsten und mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Gustav Adolf, König der Schweden, Goten und Wenden, Großfürst von Finnland, Herzog von Estland und Karelien und Herrn über Ingermanland, ruhmreichen Angedenkens, und dem Königreich Schweden mit seinen Verbündeten und Anhängern andererseits; darauf, nach deren Ableben, zwischen dem durchlauchtigsten und großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ferdinand dem Dritten, erwähltem Römischen Kaiser, allzeit Mehrer des Reiches {es folgen die oben aufgeführten Titel}, mit seinen Verbündeten und Anhängern einerseits, und der durchlauchtigsten und mächtigsten Fürstin und Herrin, Frau Christine, Königin der Schweden, Goten und Wenden, Großfürstin von Finnland, Herzogin von Estland und Karelien und Herrin über Ingermanland, und dem Königreich Schweden mit seinen Verbündeten und Anhängern andererseits, wodurch viel Christenblut vergossen wurde und große Verwüstungen in den Ländern angerichtet worden sind, ist es endlich durch Gottes Gnade gelungen, daß man beiderseits an einen allgemeinen Frieden (de pace universali) zu denken begonnen hat und zu diesem Zwecke nach einer gegenseitigen, zu Hamburg am 25. Dezember nach neuem oder 15. Dezember nach altem Stil im Jahre des Herrn 1641 getroffenen Übereinkunft der Parteien der 11. Tag des Monats Juli nach neuem oder der 1. Tag dieses Monats nach altem Stil im Jahre des Herrn 1643 für einen Kongreß Bevollmächtigter Gesandter (congressu{s} plenipotentiariorum) zu Osnabrück und Münster in Westfalen bestimmt worden ist.
Es fanden sich daher zur festgesetzten Zeit und am festgesetzten Ort die von beiden Seiten als rechtmäßig anerkannten Bevollmächtigten Gesandten ein, und zwar von Seiten des Kaisers: Die hoch- und wohlgeborenen Herren Reichshofräte, Herr Maximilian Graf von Trauttmansdorff und Weinsberg, Freiherr von Gleichenberg, Neustadt am Kocher, Negau, Burgau und Totzenbach, Herr in Teinitz, Ritter des goldenen Vließes, der Hl. Kaiserlichen Majestät Geheimer Rat, Kämmerer und Obersthofmeister sowie Herr Johann Maximilian Graf von Lamberg, Freiherr von Orteneck und Ottenstein, Herr in Stockaren und Ammerang, Burggraf in Steyr usw., der Hl. Kaiserlichen Majestät Kämmerer, und Herr Johann von Crane, beider Rechte Licentiat, Hofpfalzgraf; von Seiten der Königin von Schweden dagegen: Die hoch- und wohlgeborenen Herren, Herr Johann Oxenstierna Axelsson, Graf von Södermöre, Freiherr von Kimito und Nynäs, Herr von Fiholm, Alhult, Hörningsholm, Söderbo Lidöö, Reichsrat des Königreichs Schweden und Kanzleirat, und Herr Johann Adler Salvius, Herr von Adlersberg, Harsefeld, Wildenbruch und Tullinge, Reichsrat des Königreichs Schweden, der königlichen Majestät Staatssekretär und Hofkanzler. Nachdem diese den Beistand Gottes angerufen und ihre Vollmachten (plenipotentiarum tabulae) - deren Abschriften zu Ende dieses Instruments Wort für Wort inseruiert [!] sind {im vorliegenden Abdruck weggelassen} - untereinander gehörig ausgetauscht hatten, haben sie sich in Gegenwart und mit Zustimmung und Einwilligung der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Hl. Römischen Reiches zur Ehre Gottes und zum Heil der Christenheit untereinander auf nachstehende Friedens- und Freundschaftsartikel geeinigt und sind wie folgt übereingekommen:
 


Vertragstext 1648
Übersetzungen
deutsch 1649 |  deutsch 1720 |  deutsch 1975 |  englisch 1713 |  französisch 1684
französisch 1754 |  italienisch 1648 |  schwedisch 1649 |  spanisch 1750