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Kollationsvorlage:
Müller, Konrad (Bearb.): Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friedensverträge 1648.
Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. (Quellen zur
Neueren Geschichte, Heft 12,13). Dritte, durchgesehene Auflage (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft
12,13) Bern 1975,
103.
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| [Art. I IPO ± § 1 IPM]
Es sei ein christlicher, allgemeiner, immerwährender Friede und wahre und aufrichtige
Freundschaft zwischen der hl. kaiserlichen Majestät, dem Hause Österreich und allen
seinen Verbündeten und Anhängern und deren jeglichen Erben und Nachfolgern,
insbesondere dem Katholischen König, den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs
einerseits, und der hl. königlichen Majestät und dem Königreich Schweden und allen
seinen Verbündeten und Anhängern und deren jeglichen Erben und Nachfolgern,
insbesondere dem Allerchristlichsten König und den betreffenden Kurfürsten, Fürsten
und Ständen des Reichs andererseits; und es soll dieser {Friede} dergestalt aufrichtig und
ernstlich gehalten und gepflegt werden, daß jeder Teil des andern Nutzen, Ehre und
Vorteil fördere und daß in jeder Hinsicht, sowohl seitens des gesamten Römischen Reichs
mit dem Königreich Schweden als auch hinwiederum seitens des Königreichs Schweden
mit dem Römischen Reiche, vertrauensvolle Nachbarschaft und die gesicherte Pflege der
Friedens- und Freundschaftsbestrebungen neu erstarken und erblühen.
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