Deutsche anonyme Übersetzung des IPO (1649)
 
  Kollationsvorlage:
Instrumentum Pacis: Der lang gewünschte allgemeine Deutsche Friedenschluß/ Welcher Von Käyserl. Mayt. Königlichen Schwedischen und Frantzösischen: auch Chur: Fürsten und allen so wol Geist: als Weltlichen Ständen des heiligen Römischen Reichs/ etc. Hochansehnlichen/ zu den Friedens=Tractaten Gevollmächtigten/ den 27. Julii/ 6. Augusti zu Oßnabrück/ darnach den 14. 24. Octobr. in Münster/ durch Göttliche Verley[h]ung/ einhelliglich getroffen/ geschlossen vnd vnterschrieben/ den 15. 25. Tag ermeldten Octobers zu Münster und Oßnabrüg: deß 1648 Jahres offentlich publiciret: Vnd darauff die Ratification von hochermeldten Herren allerseits einhelliglich geschehen/ Welche den 8. 18. Febr. dieses 1649. Jahrs mit grosser solennität außgewechselt worden. Samt dem Keyserlichen Mandat in Puncto Executionis wegen obgemelten Friedens. Gedruckt im Jahr nach der Gnadenreichen Geburt unsers FriedenFürstens Jesu Christi 1649. (KB Stockholm: Sveriges Freder och traktater, Karton 1648/4 [Nr. 4]), Bl. E.
 
 
 

deutsch 1649

 
 

Artikel VI IPO

 
   
  [Art. VI IPO = § 61 IPM] Weil gleichfals auch Käyserl. Majest. auff die im Nahmen der Stadt Basel/ vnd gesampten Schweitz/ vor dern zu gegenwertiger Versamblung abgeordneten Gevollmächtigten vorgebrachter Klagen über einige Processe vnd Executions=Befehle so von der ReichsCammer wider besagte Stadt vnd andere Schweitzerische Bunds=Genossen deroselben Bürger vnd Vnterthanen ergangen/ nach erfordertem Gutachten vnd Rath der Reichs=Stände durch ein sonderlichen Schluß am vierzehenden Tag Monats May/ nechstverwichenen Jahrs sich dahin erkläret gehabt/ daß vorbesagte Stadt Basel vnd andere Schweitzerische Eyds=Genossen in dem Besitz/ oder gleichsam der vollkommenen Freyheit vnd außgenommen vom Reiche seyn/ vnd keines weges desselben Reichs Schöpffenstühlen vnd Gerichten vnterwürffig; Jst beliebet/ dasselbe diesem öffentlichen Frieden=Schlusse mit einzuver[l]eiben/ damit es steiff vnd fest also verbleiben/ vnd dannenhero all solche Processe zusampt den Arresten/ so dieser Vrsachen halber einiger Zeit geschlossen/ gäntzlich abgethan vnd nichtig seyn möchten.  

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