Disposition and content of IPO � level 3a

 
 

3a. Index of articles I-V IPO

 
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Das Verzeichnis ist in APW III B 1/3 gedruckt, ergänzt um weiterführende Hinweise.

 
 
Invocatio DEI  
Präambel ± § 1 IPM
I Allgemeines Friedensgebot ± § 1 IPM
II Allgemeines Amnestiegebot = § 2 IPM
III Allgemeines Restitutionsgebot aufgrund der Amnestie  
III 1 Wiedereinsetzung der Reichsstände (einschließlich der Reichsritterschaft) und ihrer Untertanen in den personen- und besitzrechtlichen Status von 1618 ÷ § 5 IPM
III 2 Keine Einschränkung der Restitution durch widerstreitende Rechtsansprüche und deren gerichtliche Klärung nach erfolgter Restitution. Vorrangige Geltung der allgemeinen und unbeschränkten Amnestie und der anderen Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere des Religionsrechts ~ § 6 IPM
IV Einzelne Restitutionsregelungen  
IV 1 Ausschluß eines rechtlichen Nachteils für die in Art. IV nicht genannten Fälle = § 7 IPM
IV 2-22 Pfalz  
IV   2 Pfälzische Restitution ± § 10 IPM
IV   3 Verbleib der vierten (pfälzischen) Kurwürde, der Oberpfalz und der Grafschaft Cham bei Kurfürst Maximilian von Bayern und der Wilhelminischen Linie = § 11 IPM
IV   4 Verzicht Bayerns auf die gegenüber dem Kaiser wirksame Forderung nach Erstattung von 13 Mill. fl.-Kriegskosten oder nach Überlassung des Landes Österreich ob der Enns = § 12 IPM
IV   5 Errichtung einer achten Kurwürde für das pfälzische Haus = § 13 IPM
IV   6 Wiederherstellung des politischen und religionsrechtlichen Status von 1618 in der Unterpfalz = § 14 IPM
IV   7 Einlösung der 1463 verpfändeten kurmainzischen Ämter an der Bergstraße (Ämter Starkenburg, Heppenheim, Bensheim und Mörlenbach, zu dem die Vogtei über das Kloster Lorsch gehörte) = § 15 IPM
IV   8 Erledigung der Ansprüche der Fürstbischöfe von Speyer und Worms auf Kirchengut in der Unterpfalz = § 16 IPM
IV   9 Erbfolge und Regelung hinsichtlich der Kurwürde und der Oberpfalz bei Aussterben der Wilhelminischen Linie des Hauses Wittelsbach = § 17 IPM
IV   10 Rechte und Hausverträge der Rudolfinischen Linie des Hauses Wittelsbach hinsichtlich der Nachfolge in der Kurwürde = § 18 IPM
IV   11 Pfälzischer Rechtsanspruch auf die von Jülich heimgefallenen Lehen = § 19 IPM
IV   12 Apanage für die Brüder des Pfalzgrafen Karl Ludwig = § 20 IPM
IV   13 Amnestie und Religionsrecht für das Haus Pfalz sowie seine Anhänger und Bediensteten = § 21 IPM
IV   14 Reichslehnrechtliche Verpflichtung sowie Verzicht auf die Oberpfalz seitens des Pfalzgrafen Karl Ludwig und seiner Brüder = § 22 IPM
IV   15 Unterhalt der Mutter und Mitgift der Schwestern des Pfalzgrafen Karl Ludwig = § 23 IPM
IV   16 Rechtsgarantie für die Grafen von Leiningen und Dagsburg in der Unterpfalz = § 24 IPM
IV   17 Rechtsgarantie für die Reichsritterschaft im Fränkischen, Schwäbischen und Rheinischen Ritterkreis = § 25 IPM
IV   18 Bestätigung der in der Unterpfalz gelegenen Lehen der Freiherren Waldenburg gen. Schenkern, Brömser und Wolff gen. Metternich zur Gracht sowie des Kanzlers Raigersperger = § 26 IPM
IV   19 Religionsrechts-Bestimmungen für Augsburgische Konfessionsverwandte in der Pfalz, insbesondere in Oppenheim = § 27 IPM
IV   20 Wiedereinsetzung des Pfalzgrafen Ludwig Philipp von Pfalz-Simmern und -Lautern in seine Rechte und Besitzungen ← § 28 IPM
IV   21 Wiedereinsetzung des Herzogs Friedrich von Pfalz-Zweibrücken in seine Rechtsansprüche am Vilzbacher Rheinzoll in Mainz und auf das Kloster Hornbach ← § 28 IPM
IV   22 Wiedereinsetzung des Pfalzgrafen Leopold Ludwig von Pfalz-Veldenz in die Grafschaft Veldenz ← § 28 IPM
IV 23 Erledigung des Streits zwischen den Fürstbischöfen von Würzburg und Bamberg sowie den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach über Amt, Stadt und Kloster Kitzingen. Restitution der Wülzburg an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach = § 29 IPM
IV 24-25 Württemberg  
IV   24 Wiedereinsetzung des Hauses Württemberg in den politischen und religionsrechtlichen Status von 1618 ← § 31(2) IPM
IV   25 Restitution der Grafen von Mömpelgard, insbesondere Wiedereinsetzung in Clerval und Passavant; Bestätigung ihrer Reichsunmittelbarkeit ~ § 32 IPM
IV 26-27 Baden  
IV   26 Persönliche Amnestie für Markgraf Friedrich von Baden-Durlach, seine Familie und Bediensteten; Wiedereinsetzung in den politischen und religionsrechtlichen Status von 1618 hinsichtlich der Markgrafschaften Baden-Durlach und Hachberg; Session bei Reichs-, Kreis- und anderen Versammlungen = § 33 IPM
IV   27 Restitutionsregelung für die Herrschaft Hohengeroldseck = § 34 IPM
IV 28 Amnestie für Herzog Ernst Bogislaw von Croy und Aerschot; Wiedereinsetzung in seinen Teil der Herrschaft Finstingen ← § 35 IPM
IV 29 Nassau-Siegen'scher Rechtsstreit ← § 35 IPM
IV 30 Restitution der Grafen von Nassau-Saarbrücken (Grafschaft Saarbrücken, Grafschaft Saarwerden, Homburg) ← § 35 IPM
IV 31 Restitution des Hauses Hanau (Babenhausen, Rheinbischofsheim, Willstätt) ← § 35 IPM
IV 32 Restitution des Grafen Johann Albrecht II. von Solms-Braunfels (Butzbach und die vier nahegelegenen Dörfer Dorf-Güll, Gambach, Griedel, Holzheim) ← § 35 IPM
IV 33 Restitution des Hauses Solms-Hohensolms ← § 35 IPM
IV 34 Amnestie für die Grafen von Ysenburg-Büdingen ← § 35 IPM
IV 35 Wiedereinsetzung der Wild- und Rheingrafen in die Ämter Dhronecken und Wildenburg und in die Herrschaft Mörchingen ← § 35 IPM
IV 36 Wiedereinsetzung der Witwe des Grafen Ernst von Sayn-Wittgenstein, Luise Juliane, Gräfin zu Erbach, in Hachenburg und Bendorf ← § 35 IPM
IV 37 Restitutionsregelung für Schloß und Grafschaft Falkenstein, Amt Bretzenheim und Herrschaft Reipoltskirchen ← § 35 IPM
IV 38 Bestätigung der Rechtsansprüche des Hauses Waldeck in der Herrschaft Düdinghausen und in den Orten Nordenau, Altastenberg (früher: Lichtenschaid), Deifeld und Niederschleidern ← § 35 IPM
IV 39 Wiedereinsetzung des Grafen Joachim Ernst zu Oettingen-Oettingen in den politischen und religionsrechtlichen Status von 1618 ← § 35 IPM
IV 40 Restitution des Hauses Hohenlohe, insbesondere Wiedereinsetzung in Weikersheim und Schäftersheim ← § 35 IPM
IV 41-42 Löwenstein-Wertheim  
IV   41 Wiedereinsetzung des Grafen Friedrich Ludwig von Löwenstein-Wertheim-Virneburg in den politischen und religionsrechtlichen Status von 1618 ← § 35 IPM
IV   42 Wiedereinsetzung des Grafen Ferdinand Karl von Löwenstein-Wertheim-Rochefort in den politischen und religionsrechtlichen Status von 1618 ← § 35 IPM
IV 43 Wiedereinsetzung des Hauses Erbach in seine Rechte an Schloß Breuberg ← § 35 IPM
IV 44 Restitution der Witwe und der Erben des Grafen von Brandenstein ← § 35 IPM
IV 45 Restitution des Familienbesitzes von Paul Khevenhüller und dessen Halbbruder, von Jakob Löffler sowie Marx Konrad, Hieronymus und Marx Anton Rehlinger ← § 35 IPM
IV 46-56 Allgemeines (Schuldenwesen, Justizwesen, Lehnswesen, begünstigte Personen, Ausschlußklausel)  
IV   46 Nichtigkeit erpreßter Rechtsgeschäfte = § 36 IPM
IV   47-48 Aufgrund der Kriegshandlungen in Verzug geratene Schuldentilgung; Frist für die Durchführung von Prozessen, die wegen Zahlungsverzugs in Gang gesetzt worden sind; Annullierung zugunsten der Gläubiger ergangener Urteile oder getroffener Vereinbarungen wegen Zahlungsverzugs = § 37 IPM
IV   49 Suspension und Revision der während des Krieges ergangenen Urteile in weltlichen Sachen = § 38 IPM
IV   50 Gebot der Lehnsmutung der seit 1618 nicht erneuerten Lehen = § 39 IPM
IV   51 Amnestie für alle Offiziere, Beamten und Soldaten mit ihren Familien; Wiedereinsetzung in den personen- und besitzrechtlichen Status von 1618, sofern sie nicht Untertanen oder Vasallen des Kaisers und des Hauses Österreich sind = § 40 IPM
IV   52-55 Kaiserliche Erblande  
IV     52 Rückkehrrecht und persönliche Amnestie für die Untertanen oder Vasallen des Kaisers und des Hauses Österreich = § 41 IPM
IV     53 Keine Restitution ihrer vor 1630 beschlagnahmten Güter ± § 42 IPM
IV     54 Restitution ihrer seit 1630 beschlagnahmten Güter ohne Entschädigung für entgangene Nutzungen und Erträge oder erlittene Schäden ± § 43 IPM
IV     55 Gleichbehandlung der Augsburgischen Konfessionsverwandten mit den Katholischen bei Zivilprozessen in den kaiserlichen Erblanden = § 44 IPM
IV   56 Keine Restitution von Kriegsschäden an Mobilien, an Gebäuden oder an Deposita jeglicher Art = § 45 IPM
IV 57 Gebot der unverzüglichen rechtlichen Erledigung des Jülicher Erbfolgestreits nach Friedensschluß = § 46 IPM
V Religionsrecht  
V 1 Bestätigung des Passauer Vertrags von 1552 und des Augsburger Religionsfriedens von 1555; Klärung streitiger Bestimmungen durch den Westfälischen Frieden; Grundsatz ist aequalitas exacta mutuaque (Parität) zwischen den Konfessionsparteien ← § 47 IPM
V 2 Grundsatz: Restitution der Reichsstände, der Reichsritterschaft und der Reichsdörfer in den tatsächlichen Besitz (Realpossession) geistlicher Güter und Rechte gemäß dem Stichtag 1. Januar 1624 ← § 47 IPM
V 3-12 Sonderbestimmungen für Augsburg, Dinkelsbühl, Biberach und Ravensburg sowie für Donauwörth  
V   3 Restitution der Städte Augsburg, Dinkelsbühl, Biberach und Ravensburg hinsichtlich der Güter, der Rechte und der Religionsübung; Sonderbestimmungen für die Besetzung der städtischen Ämter ← § 47 IPM
V   4 Augsburg: Parität und konfessionelles Alternat im Rat sowie in Gerichts- und Finanzverwaltung ← § 47 IPM
V   5 Augsburg: Parität und konfessionelles Alternat in den anderen städtischen Ämtern ← § 47 IPM
V   6 Augsburg: Bestimmungen für die städtischen Ämter, die nur von einer Person besetzt werden ← § 47 IPM
V   7 Augsburg: Kirchen- und Schulverwaltung. Übergangsbestimmung für überzählige katholische Ratsmitglieder ← § 47 IPM
V   8 Augsburg: Verbot der Unterdrückung des anderen Bekenntnisses. Jährliche öffentliche Verlesung der Bestimmungen des Westfälischen Friedens für die Besetzung der städtischen Ämter. Wahl der konfessionellen Amtsinhaber durch die jeweilige Konfessionspartei ← § 47 IPM
V   9 Augsburg: keine Mehrheitsentscheidung in Religionsangelegenheiten. Rechtliche Handhaben bei Zuwiderhandlung ← § 47 IPM
V   10 Augsburg: Fortgeltung anderer die Besetzung der städtischen Ämter betreffender Regelungen ← § 47 IPM
V   11 Parität und konfessionelles Alternat in den Stadtregierungen von Dinkelsbühl, Biberach und Ravensburg ← § 47 IPM
V   12 Vertagung der Entscheidung über die Restitution von Donauwörth ← § 47 IPM
V 13 Vorrangige Geltung der Amnestieregelungen ← § 47 IPM
V 14-23 Reichskirchengut  
V   14 Restitution des Reichskirchenguts in den tatsächlichen Besitz (Realpossession) gemäß dem Stichtag 1. Januar 1624 ← § 47 IPM
V   15 Geltung des Geistlichen Vorbehalts sowohl für katholisches Reichskirchengut als auch für Reichskirchengut Augsburgischer Konfession ← § 47 IPM
V   16 Wahl- und Postulationsrecht ← § 47 IPM
V   17 Verbot der Erblichkeit des Reichskirchenguts; Öffnung der Kapitel für alle geeigneten Personen (Adel, Patrizier, akademisch Graduierte und andere) ← § 47 IPM
V   18 Kaiserliches Recht der Ersten Bitten gemäß dem Stand von 1624 ← § 47 IPM
V   19 Ungültigkeit päpstlicher Abgabenforderungen für das Reichskirchengut Augsburgischer Konfession; keine Rechtshilfe für deren Eintreibung ← § 47 IPM
V   20 Papstmonate in bikonfessionellen Kapiteln des Reichskirchenguts gemäß dem Stand von 1624 ← § 47 IPM
V   21 Investitur der geistlichen Reichsfürsten Augsburgischer Konfession; Stimmrecht in Reichsversammlungen und -gremien ← § 47 IPM
V   22 Titel der geistlichen Reichsfürsten Augsburgischer Konfession; Session auf Reichstagen ← § 47 IPM
V   23 Zusammensetzung der bikonfessionellen Kapitel des Reichskirchenguts gemäß dem Stand von 1624. Religionsübung in diesen Stiften wie 1624 ← § 47 IPM
V 24 Umfang der kirchenrechtlichen Befugnisse, insbesondere der geistlichen Gerichtsbarkeit, im Kirchengut, über das in Art. X-XV verfügt ist ← § 47 IPM
V 25-27 Landsässiges (mittelbares) Kirchengut, auch Pfandschaften  
V   25 Restitution des landsässigen Kirchenguts Augsburgischer Konfession gemäß dem Stichtag 1. Januar 1624 ← § 47 IPM
V   26 Restitution des landsässigen katholischen Kirchenguts gemäß dem Stichtag 1. Januar 1624. Verhältnisse im bikonfessionellen landsässigen Kirchengut. Kaiserliche, päpstliche und erzbischöfliche Rechte im landsässigen Kirchengut. Evangelische Rechte im landsässigen katholischen Kirchengut. Einlösung von Reichspfandschaften durch den Kaiser ← § 47 IPM
V   27 Restitution im Krieg besetzter oder eingeschränkte Einlösung alter Pfandschaften der Reichsstände; begrenzter Religionsbann (Jus reformandi) des Inhabers einer eingelösten Pfandschaft ← § 47 IPM
V 28 Religionsrecht der Reichsritterschaft: Gleichstellung mit den Reichsständen ← § 47 IPM
V 29 Religionsrecht der Reichsstädte, und zwar der monokonfessionellen, derjenigen mit einem Anteil katholischer Bürger und der bikonfessionellen ← § 47 IPM
V 30-41 Mediatstände (auch Landsassen, Vasallen) und Untertanen  
V   30 Grundsatz: Religionsbann (Jus reformandi) der Reichsstände gegenüber Mediatständen und Untertanen. Auswanderungsrecht Heterokonfessioneller. Keine Unterstützung und Protektion für Untertanen fremder Reichsstände ← § 47 IPM
V   31 Einschränkung des Religionsbanns (Jus reformandi) gegenüber Mediatständen und Untertanen Augsburgischer Konfession unter katholischen Reichsständen (und umgekehrt), die 1624 die öffentliche oder die private Religionsübung innehatten (Untertanen der ersten Kategorie), und Garantie gemäß dem Stand von 1624 ← § 47 IPM
V   32 Restitution des religionsrechtlichen Status des Jahres 1624 für Mediatstände und Untertanen Augsburgischer Konfession und für katholische Mediatstände und Untertanen ← § 47 IPM
V   33 Annullierung entgegenstehender religionsrechtlicher Verträge der Reichsstände untereinander sowie mit ihren Landständen und Untertanen ← § 47 IPM
V   34 Duldung der Hausandacht, der Teilnahme an öffentlicher Religionsübung in benachbartem Territorium und der Schulerziehung der Kinder in der eigenen Konfession bei sonstigem Wohlverhalten zugunsten der Mediatstände und Untertanen Augsburgischer Konfession, die zwischen 1624 und 1648 konvertiert sind oder die nach 1648 konvertieren (Untertanen der zweiten und dritten Kategorie), durch katholische Reichsstände und zugunsten solcher katholischer Untertanen durch Reichsstände Augsburgischer Konfession ← § 47 IPM
V   35 Diskriminierungsverbot ← § 47 IPM
V   36 Schutz des Vermögens der freiwilligen und unfreiwilligen Emigranten; Genehmigung der Vermögenssorge für die Emigranten ← § 47 IPM
V   37 Fristenregelung für Auswanderung und Ausweisung der Untertanen der zweiten und dritten Kategorie (Konvertiten bis 1648 und künftige Konvertiten); Verbot einer Erschwernis oder Verhinderung der Auswanderung ← § 47 IPM
V   38-41 Kaiserliche Erblande, insbesondere Schlesien und Niederösterreich  
V     38 Fortdauer der Sonderrechte der schlesischen Herzöge von Brieg, Liegnitz und Münsterberg-Oels sowie der Stadt Breslau (einschl. der Religionsübung Augsburgischer Konfession) ← § 47 IPM
V     39 Bleibegarantie für den Adel und seine Untertanen in den schlesischen Erbfürstentümern sowie für den Adel in Niederösterreich ← § 47 IPM
V     40 Kirchenbaurecht der königlich böhmischen Untertanen Augsburgischer Konfession in den schlesischen Erbfürstentümern bei Schweidnitz, Jauer und Glogau ← § 47 IPM
V     41 Vorbehalt künftiger Fürsprache Schwedens und der Reichsstände Augsburgischer Konfession zugunsten der Untertanen des Kaisers und des Hauses Österreich Augsburgischer Konfession ← § 47 IPM
V 42-44 Rechtliche Einordnung des Religionsbanns (Jus reformandi)  
V   42 Lehnshoheit begründet keinen Religionsbann (Jus reformandi) ← § 47 IPM
V   43 Religionsbann (Jus reformandi) bei streitigen landesherrlichen Rechten. In bikonfessionellen Kondominaten ← § 47 IPM
V   44 Unabhängigkeit des Religionsbanns (Jus reformandi) von weiteren Einzelrechten ← § 47 IPM
V 45-47 Einkünfte aus Kirchengut  
V   45 Bestätigung der Regelung des Augsburger Religionsfriedens ← § 47 IPM
V   46 Beibehaltung der Einkünfte und Leistungsansprüche der Reichsstände in reichsunmittelbarem oder landsässigem Kirchengut der anderen Konfession gemäß dem Stand von 1624 ← § 47 IPM
V   47 Zehnte und andere Abgaben aus dem im Jahr 1624 oder seitdem zerstörten oder künftig entfremdeten Kirchengut. Neubruchzehnt ← § 47 IPM
V 48-49 Geistliche Gerichtsbarkeit  
V   48 Suspension der geistlichen Gerichtsbarkeit gegenüber Reichsständen und Untertanen Augsburgischer Konfession; ihre eingeschränkte Ausübung durch katholische Reichsstände gegenüber Mediatständen und Untertanen Augsburgischer Konfession sowie gegenüber katholischen Mediatständen und Untertanen durch Reichsstände Augsburgischer Konfession ← § 47 IPM
V   49 Geistliche Gerichtsbarkeit in bikonfessionellen Reichsstädten ← § 47 IPM
V 50 Verbot der Verunglimpfung des Religionsrechts. Gütliche Klärung von Zweifelsfragen auf Reichsversammlungen durch die Religionsparteien ← § 47 IPM
V 51 Konfessionelle Zusammensetzung der Reichsdeputationstage, der auf Reichstagen eingerichteten Reichsdeputationen und der Reichskommissionen ← § 47 IPM
V 52 Verbot einer Mehrheitsentscheidung (1) in Religionssachen, (2) in den Fällen, (a) wenn die Reichsstände nicht als ein Corpus betrachtet werden können, (b) wenn Katholische und Augsburgische Konfessionsverwandte zwei Parteien bilden (itio in partes). Abstimmungsmodus in Steuersachen ← § 47 IPM
V 53-58 Reichsgerichte  
V   53 Vertagung der allgemeinen Disposition über das Reichskammergericht. Paritätische Konfessionszugehörigkeit und Präsentation des Richters, der vier Präsidenten und der 50 Assessoren des Reichskammergerichts ← § 47 IPM
V   54 Präsentation der Assessoren des Reichskammergerichts. Konfession der mit einem Streitfall befaßten Assessoren. Evangelische Assessoren beim Reichshofrat ← § 47 IPM
V   55 Verfahrensrecht des Reichshofrats, insbesondere Rechtsmittel gegen Urteile ← § 47 IPM
V   56 Visitation des Reichshofrats durch Kurmainz. Verfahren bei Stimmengleichheit unter den paritätischen Assessoren. Wahrung der Gerichtsprivilegien der Reichsstände. Andere im Reich herkömmliche Gerichte ← § 47 IPM
V   57 Präsentationsschema der 24 evangelischen Assessoren des Reichskammergerichts ← § 47 IPM
V   58 Rechtsvorbehalt der Reichsstände Augsburgischer Konfession des bayerischen Reichskreises ← § 47 IPM