Disposition and content of IPO � level 3b

 
 

3b. Index of articles VI-X IPO

 
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Für die Zeichen in der rechten Spalte vgl. die Abkürzungen.
Das Verzeichnis ist in APW III B 1/3 gedruckt, ergänzt um weiterführende Hinweise.

 
 
VI Exemtion der Stadt Basel und der Schweizer Eidgenossenschaft von den Reichsgerichten = § 61 IPM
VII Religionsrechtliche Gleichstellung der Reformierten  
VII 1 Religionsrechtliche Gleichstellung der Reformierten mit den Katholischen und den Augsburgischen Konfessionsverwandten. Aufhebung des Religionsbanns (Jus reformandi) innerhalb der beiden protestantischen Konfessionen ← § 47 IPM
VII 2 Ausnahmebestimmung für Gemeinden der Augsburgischen Konfessionsverwandten und der Reformierten. Vorbehalt für Anhalt und ähnliche Fälle. Ausschließliche Geltung des Reichsreligionsrechts zugunsten der drei Konfessionen (Sektenverbot) ← § 47 IPM
VIII Reichsverfassungsrecht der Reichsstände. Schuldenwesen  
VIII 1-4 Reichsverfassung  
VIII   1 Allgemeine Bestätigung der hergebrachten Rechte der Reichsstände = § 62 IPM
VIII   2 Zustimmungsrecht der Reichsstände in allen Reichsangelegenheiten. Bündnisrecht = § 63 IPM
VIII   3 Nächster Reichstag und dahin überwiesene Einzelprobleme, u.a. (1) Römische Königswahl, (2) beständige kaiserliche Wahlkapitulation, (3) Erweiterung der Bestimmungen über das Achtverfahren gegen einen Reichsstand, (4) Redintegration der Reichskreise, (5) Überarbeitung der Reichsmatrikel, (6) Reduzierung der Zahl der exemten Reichsstände, (7) Senkung und Erlaß der Reichssteuern, (8) Reform der Reichspolizeiordnung, (9) Reform der Reichsgerichte, (10) Gerichtskosten beim Reichskammergericht, (11) Reichsdeputationsordnung, (12) Direktorium der Reichskollegien = § 64 IPM
VIII   4 Stimmrecht der Reichsstädte. Allgemeine Bestandsgarantie für das Reichsherkommen und die Reichsverfassung = § 65 IPM
VIII 5 Künftige Regelung für Schuldner, die durch den Krieg in Not geraten sind, durch den Reichstag; Interimsregelung = § 66 IPM
IX Handelsfreiheit und Zölle  
IX 1 Abschaffung der mißbräuchlich eingeführten Handelshindernisse, auch der übermäßigen Postgebühren = § 67 IPM
IX 2 Beibehaltung der rechtmäßig bewilligten Zölle. Wiederherstellung der vormaligen Handels- und Verkehrsfreiheit = § 68 IPM
X Territorialsatisfaktion Schwedens  
X 1 Allgemeine Begründung: Gegenleistung für Schweden wegen der Aufgabe besetzter Orte und zur Herstellung des Friedens. Überlassung der Reichsterritorien als ewige Reichslehen # IPM
X 2-5 Herzogtum Vorpommern und Fürstentum Rügen  
X   2 Erstens: Überlassung Vorpommerns, der Insel Rügen und einiger Teile von Hinterpommern; spätere Festlegung des Grenzverlaufs # IPM
X   3 Überlassung als Reichslehen # IPM
X   4 Schwedens und Kurbrandenburgs Recht auf die Pfründen des Domkapitels von Kammin und auf den pommerschen Herzogstitel # IPM
X   5 Rechtsverzicht Kurbrandenburgs auf Vorpommern und Rügen sowie auf die herzoglich vorpommerschen Rechte im Hochstift Kammin; Ausfertigung einer besonderen Urkunde darüber # IPM
X 6 Wismar, Festung Walfisch, Poel und Neukloster  
X   6 Zweitens: Überlassung Wismars, der Festung Walfisch sowie der Ämter Poel und Neukloster an Schweden als Reichslehen, einschließlich der bremischen Rechte über das Domkapitel Hamburg, jedoch unter Garantie der Rechte und des Besitzes des Hauses Holstein sowie der Stadt und des Domkapitels Hamburg und bei ewiger Überlassung der 14 Dörfer des Hamburger Domkapitels in den Ämtern Rheinbek und Trittau an die Herzöge von Holstein-Gottorp gegen jährliche Sachleistungen # IPM
X 7-8 Erzstift Bremen und Hochstift Verden; Wildeshausen  
X   7 Drittens: Überlassung des Erzstifts Bremen und des Hochstifts Verden sowie des Amts Wildeshausen an Schweden als weltliches Reichslehen # IPM
X   8 Rechtsgarantie für die Stadt Bremen # IPM
X 9-16 Allgemeine Regelungen  
X   9 Viertens: Stimmrecht und Session Schwedens beim Reichstag # IPM
X   10 Sessions- und Direktoriumsrechte Schwedens im obersächsischen, niedersächsischen und niederrheinisch-westfälischen Reichskreis # IPM
X   11 Stimmrecht für Pommern bei Reichsdeputationstagen # IPM
X   12 Privilegium de non appellando und Gebot der Errichtung eines Appellationsgerichts für die Satisfaktionsgebiete. Freie Wahl zwischen Reichshofrat und Reichskammergericht # IPM
X   13 Recht zur Errichtung einer Universität. Lizenten an der pommerschen und mecklenburgischen Küste # IPM
X   14 Reichsgarantie für die an Schweden als Reichslehen überlassenen Gebiete # IPM
X   15 Reichslehnrechtliche Verpflichtung Schwedens für die überlassenen Gebiete # IPM
X   16 Bestätigung der Privilegien und der Religionsübung Augsburgischer Konfession in den überlassenen Gebieten, insbesondere zugunsten Stralsunds. Bestätigung der Schiffahrts- und Handelsfreiheit der Hansestädte # IPM