Disposition and content of IPO � level 3c

 
 

3c. Index of articles XI-XVII IPO

 
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Für die Zeichen in der rechten Spalte vgl. die Abkürzungen.
Das Verzeichnis ist in APW III B 1/3 gedruckt, ergänzt um weiterführende Hinweise.

 
 
XI Entschädigung für Kurbrandenburg  
XI 1-3 Überlassung des Hochstifts Halberstadt  
XI   1 Allgemeine Begründung: Entschädigung für den Rechtsverzicht auf Vorpommern und Rügen. Überlassung des Hochstifts Halberstadt als weltliches Reichslehen; Religionsrecht # IPM
XI   2 Überlassung des stift-halberstädtischen Teils der Grafschaft Honstein (Ämter Lohra und Klettenberg) # IPM
XI   3 Anerkennung der Belehnung des Grafen von Tattenbach mit der Grafschaft Reinstein (Regenstein) # IPM
XI 4 Überlassung des Hochstifts Minden als weltliches Reichslehen; eingeschränkte Rechtsgarantie für die Stadt Minden # IPM
XI 5 Überlassung des Hochstifts Kammin als weltliches Reichslehen mit der Option für die spätere Inkorporierung in das Herzogtum Hinterpommern # IPM
XI 6-10 Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg  
XI   6 Anwartschaft auf das Erzstift Magdeburg nach Ableben des jetzigen Administrators, des Herzogs August von Sachsen-Weißenfels # IPM
XI   7 Eventualhuldigung durch Domkapitel und Landstände des Erzstifts Magdeburg # IPM
XI   8 Rechtsgarantie für die Stadt Magdeburg # IPM
XI   9 Bestätigung der Abtretung der erzstiftisch magdeburgischen Ämter Burg, Dahme, Jüterbog und Querfurt an Kursachsen; finanzieller Ausgleich für Kurbrandenburg # IPM
XI   10 Schuldenregelung für den Administrator von Magdeburg, Herzog August von Sachsen-Weißenfels # IPM
XI 11 Allgemeine Rechts- und Religionsgarantie für die Mediatstände und Untertanen der Kurbrandenburg überlassenen Hochstifte. Titelregelung für alle Markgrafen von Brandenburg # IPM
XI 12-14 Schwedens Verpflichtungen gegenüber Kurbrandenburg  
XI   12 Freigabe (1) Hinterpommerns, (2) Kolbergs und Kammins # IPM
XI   13 (3) Rückgabe der schwedisch besetzten Plätze in der Mark Brandenburg # IPM
XI   14 (4) Rückgabe des Kirchenguts des Johanniterordens außerhalb der schwedischen Satisfaktionsgebiete sowie (5) Rückgabe der einschlägigen Urkunden # IPM
XII Entschädigung für Mecklenburg  
XII 1 Allgemeine Begründung: Entschädigung für den Verzicht auf Wismar. Überlassung der Hochstifte Schwerin und Ratzeburg an Herzog Adolf Friedrich von Mecklenburg-Schwerin und dessen männliche Erben mit Option für die spätere Inkorporierung in das Herzogtum Mecklenburg; Session auf Reichsversammlungen und im niedersächsischen Reichskreis. Zwei Kanonikate in Magdeburg und Halberstadt für Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow # IPM
XII 2 Zwei mecklenburgische Kanonikate im Hochstift Straßburg # IPM
XII 3 Johanniterkomtureien Mirow und Nemerow # IPM
XII 4 Bestätigung der mecklenburgischen Elbzölle. Erlaß der künftig auf Mecklenburg entfallenden Reichssteuern bis zu einer Höhe von 200 000 Reichstaler (mit Ausnahme der schwedischen Armeesatisfaktion). Annullierung der Schuldforderung des von Wengiersky gegenüber den Herzögen von Mecklenburg und der Stadt Hamburg # IPM
XIII Entschädigung für das Haus Braunschweig-Lüneburg  
XIII 1-8 Hochstift Osnabrück  
XIII   1 Allgemeine Begründung: Entschädigung für den Verzicht auf die Koadjutorien in den Erzstiften Magdeburg und Bremen sowie in den Hochstiften Halberstadt und Ratzeburg. Konfessionell alternative Sukzession im Hochstift Osnabrück unter den folgenden Bedingungen # IPM
XIII   2 Erstens: Verzicht und Entschädigung des Grafen Gustaf Gustafsson af Wasaborg # IPM
XIII   3 Zweitens: Wiedereinsetzung des Grafen Franz Wilhelm von Wartenberg als Fürstbischof von Osnabrück; Vereinbarung einer beständigen Wahlkapitulation # IPM
XIII   4 Drittens: Religionsrecht sowie Zahl und Status der Geistlichen im Hochstift Osnabrück; Rechtsgarantie für Mediatstände und Untertanen # IPM
XIII   5 Viertens: Designation des nächsten Nachfolgers im Hochstift Osnabrück, des Herzogs Ernst August von Braunschweig-Lüneburg # IPM
XIII   6 Konfessionell alternative Sukzession im Hochstift Osnabrück zwischen einem katholischen Fürstbischof und einem Prinzen Augsburgischer Konfession aus dem Haus Braunschweig-Lüneburg # IPM
XIII   7 Fünftens: Garantie der konfessionellen Verhältnisse gemäß Art. XIII,4 IPO # IPM
XIII   8 Sechstens: Jurisdiktion über die katholische Geistlichkeit durch den Erzbischof von Köln während der Regierung eines Fürstbischofs Augsburgischer Konfession # IPM
XIII 9-14 Anderes  
XIII   9 Siebtens: Überlassung des Klosters Walkenried zusammen mit dem Gut Schauen als Reichslehen # IPM
XIII   10 Achtens: Rückgabe Klostergröningens und Vorbehalt der braunschweigischen Rechte an Schloß Westerburg # IPM
XIII   11 Neuntens: Annullierung der Forderungen der Erben des Johann Tserclaes Graf von Tilly, Generals der Liga und kaiserlichen Generalleutnants, gegenüber Braunschweig-Lüneburg # IPM
XIII   12 Zehntens: Aufhebung ratzeburgischer Kapital- und Zinsforderungen gegen Braunschweig-Lüneburg-Celle # IPM
XIII   13 Elftens: zwei Pfründen im Domkapitel Straßburg für Braunschweig-Wolfenbüttel # IPM
XIII   14 Zwölftens: braunschweig-lüneburgischer Verzicht auf Postulationen und Koadjutorien in den Erzstiften Bremen und Magdeburg sowie in den Hochstiften Halberstadt und Ratzeburg # IPM
XIV Ehemaliger Administrator von Magdeburg  
XIV 1 Überlassung der Ämter Zinna und Loburg auf Lebenszeit an Markgraf Christian Wilhelm von Brandenburg als Unterhalt ← § 30 IPM
XIV 2 Finanzieller Zuschuß des Erzstifts Magdeburg ← § 30 IPM
XIV 3 Regelung für die Zeit nach Ableben des Markgrafen Christian Wilhelm ← § 30 IPM
XV Satisfaktion Hessen-Kassels  
XV 1 Erstens: Amnestie und Religionsrecht für Hessen-Kassel gemäß Art. VII IPO = § 48 IPM
XV 2 Zweitens: Überlassung der gefürsteten ehemaligen Reichsabtei Hersfeld (mitsamt der Propstei Göllingen) als Reichslehen = § 49 IPM
XV 3 Drittens: Überlassung des vom Hochstift Minden lehnsabhängigen Teils der Grafschaft Schaumburg (Ämter Schaumburg, Bückeburg, Sachsenhagen und Stadthagen ) = § 50 IPM
XV 4-12 Hessische Armeesatisfaktion  
XV   4 Finanzielle Gegenleistung für die Aufgabe besetzter Orte (Armeesatisfaktion) und Schadensersatz für die Landgräfin von Hessen-Kassel in Höhe von 600 000 Reichstaler von seiten der Erzstifte Mainz und Köln sowie der Hochstifte Münster, Paderborn und Fulda = § 51 IPM
XV   5 Sicherheitspfänder Neuss, Coesfeld, Neuhaus = § 52 IPM
XV   6 Besatzung in den Sicherheitspfändern = § 53 IPM
XV   7-9 Rückgabe der Sicherheitspfänder. Verzinsung rückständiger Satisfaktionsgelder und Eventualhypothek dafür. Vollstreckungsrecht Hessen-Kassels für rückständige Satisfaktionsgelder. Rückgabe und Spezifizierung der Eventualhypothek = §§ 54-55 IPM
XV   10-11 Restitution der hessischen Eroberungen = § 56 IPM
XV   12 Beitrag der hessischen Kontributionspflichtigen vom 1. März 1648 zur hessischen Armeesatisfaktion und zur Verpflegung der hessischen Besatzung in den Sicherheitspfändern ± § 57 IPM
XV 13-15 Hessische Hausangelegenheiten  
XV   13 Bestätigung des Hessischen Hauptvergleichs vom 24. April 1648 über die Marburger Erbfolge = § 58 IPM
XV   14 Bestätigung des Vertrags Hessen-Kassels mit den Grafen von Waldeck von 1635 und der hessen-darmstädtischen Anerkennung von 1648 = § 59 IPM
XV   15 Bestätigung der Primogenitur-Erbfolge in Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt = § 60 IPM
XVI Vollzug des Friedensvertrags. Armeesatisfaktion. Truppenabzug  
XVI 1-7 Vollzug des Friedensvertrags  
XVI   1 Ende der Feindseligkeiten und Vollzug der Vertragsbestimmungen unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung = § 98(1) IPM
XVI   2 Kaiserliche Exekutionsedikte über den sofortigen Vollzug des Friedensvertrags; Erweiterung der Vollmacht der kreisausschreibenden Fürsten = § 100 IPM
XVI   3-4 Vollzug der Restitutionen durch kaiserliche Kommissare. Bestellung der kaiserlichen Kommissare = § 101 IPM
XVI   5 Allgemeine, unverzügliche und uneingeschränkte Vollzugspflicht des Friedensvertrags = § 102 IPM
XVI   6 Militärische Exekution bei Behinderung oder Vereitelung des Vollzugs = § 103 IPM
XVI   7 Freilassung der Kriegsgefangenen = § 104 IPM
XVI 8-12 Armeesatisfaktion  
XVI   8 Festsetzung der schwedischen Armeesatisfaktion auf 5 Mill. Reichstaler; Auszahlung der ersten Rate in Höhe von 1,8 Mill. Reichstaler und Vorbereitung für die zweite Rate in Höhe von 1,2 Mill. Reichstaler # IPM
XVI   9 Entlassung der Soldaten und Räumung der besetzten Plätze; Unterhalt für die Festungsbesatzungen und die übrigen Truppen; Auszahlung der zweiten und dritten Rate der schwedischen Armeesatisfaktion # IPM
XVI   10 Verbot, einen Reichsstand von seiner Teilschuld zu befreien, über seine Teilschuld hinaus zu verpflichten oder bei der Aufbringung seiner Teilschuld zu behindern # IPM
XVI   11 Aufbringung der kaiserlichen Armeesatisfaktion aus dem österreichischen Reichskreis und durch einen allgemeinen reichsständischen Beitrag; Aufbringung der bayerischen Armeesatisfaktion aus dem bayerischen Reichskreis # IPM
XVI   12 Auf ihre Teilschuld beschränkte Haftung der reichsständischen Schuldner gegenüber Schweden; Exekution gegen säumige Schuldner # IPM
XVI 13-20 Truppenabzug  
XVI   13 Abzug der militärischen Besatzungen nach Friedensvollzug, nach der Freilassung der Gefangenen, nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden und nach der Auszahlung der ersten Rate der schwedischen Armeesatisfaktion ± § 105 IPM
XVI   14 Restitution der besetzten Orte. Wechselseitiger Vollzug des Truppenabmarschs ± § 106(1) IPM ± § 107 IPM
XVI   15 Rückgabe der Archive und Mobilien = § 108(1) IPM
XVI   16 Transport und Versorgung abziehender Truppen = § 108(2) IPM
XVI   17 Kein fremdes Garnisonsrecht in den geräumten Orten = § 109(1) IPM
XVI   18 Amnestie und Rechtsgarantie für die Städte mit fremden Besatzungen = § 109(2) IPM
XVI   19 Entlassung nicht mehr benötigter Soldaten. Abführung der übrigen Truppen in die eigenen Gebiete = § 110 IPM
XVI   20 Gebot der Vollzugsvereinbarung der militärischen Befehlshaber über die Räumung besetzter Orte und den Abzug der Soldaten ~ § 99 IPM
XVII Rechtswirkung des Friedensvertrags und Sicherung der Vertragserfüllung. Unterzeichnung  
XVII 1-3 Rechtswirkung des Friedensvertrags  
XVII   1 Ratifikation des Friedensvertrags ± § 111 IPM
XVII   2 Der Friedensvertrag als Reichsfundamentalgesetz = § 112 IPM
XVII   3 Derogierende Kraft des Friedensvertrags (Antiprotestklausel) = § 113 IPM
XVII 4-9 Sicherung der Vertragserfüllung
XVII   4 Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen gegen den Frieden oder gegen die Restitutionen = § 114 IPM
XVII   5 Allgemeine Gewährleistung des Friedens = § 115 IPM
XVII   6 Bewaffnete Garantie der Vertragserfüllung = § 116(1) IPM
XVII   7 Verbot gewaltsamer Selbsthilfe für die Reichsstände = § 116(2) IPM
XVII   8 Wiederherstellung der Reichskreisverfassung = § 117 IPM
XVII   9 Truppendurchzug durch fremde Gebiete = § 118 IPM
XVII 10 Inklusion dritter Mächte in das IPO von seiten des Kaisers ~ § 119 IPM
XVII 11 Inklusion dritter Mächte in das IPO von seiten Schwedens ~ § 119 IPM
XVII 12 Vertragsunterzeichnung, dabei Mitunterzeichnung durch die Reichsstände ± § 120 IPM
Datierung
(Wegen Schwedens Forderung nach Parität mit Frankreich und wegen der Parität der Kongresse von Münster und Osnabrück nennt das IPO als Ausstellungsort Osnabrück, obwohl der Vertrag tatsächlich in Münster unterzeichnet worden ist.)