Deutsche Übersetzung des IPO von Konrad Müller (1975)
 
  Kollationsvorlage:
Müller, Konrad (Bearb.): Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friedensverträge 1648. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13). Dritte, durchgesehene Auflage (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13) Bern 1975, 131-132.
 
 
 

deutsch 1975

 
 

Artikel VI IPO

 
   
  [Art. VI IPO = § 61 IPM] Da ferner die kaiserliche Majestät auf die Beschwerden, die im Namen der Stadt Basel und der ganzen Eidgenossenschaft wegen etlicher vom Reichskammergericht gegen die genannte Stadt und andere verbündete Orte der Eidgenossen und ihre Bürger und Untertanen gerichteter Prozesse und Vollziehungsbefehle vor die zu gegenwärtigen Kongressen abgeordneten kaiserlichen Bevollmächtigten gebracht worden sind, nach Einholung der Meinung und des Rates der Reichsstände in einem Sonder-Erlaß vom 14. Mai letztvergangenen Jahres erklärt hat, daß die vorgenannte Stadt Basel und die übrigen Orte der Eidgenossen im Besitz voller Freiheit und Exemtion vom Reiche und in keiner Weise den Gerichtshöfen und Gerichten desselben Reiches unterstellt sind, so ist beschlossen worden, daß das Gleiche in diesen öffentlichen Friedensvertrag aufgenommen werden und rechtskräftig und gültig bleiben und mithin dergleichen Prozesse mitsamt den dadurch veranlaßten zu irgendeiner Zeit verfügten Beschlagnahmen ganz und gar nichtig und ungültig sein sollen.  


Vertragstext 1648
Übersetzungen
deutsch 1649 |  deutsch 1720 |  deutsch 1984 |  englisch 1713 |  französisch 1684
französisch 1754 |  italienisch 1648 |  schwedisch 1649 |  spanisch 1750