Deutsche Übersetzung des IPO von Konrad Müller (1975)
 
  Kollationsvorlage:
Müller, Konrad (Bearb.): Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friedensverträge 1648. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten. (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13). Dritte, durchgesehene Auflage (Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12,13) Bern 1975, 103-104.
 
 
 

deutsch 1975

 
 

Artikel II IPO

 
   
  [Art. II IPO = § 2 IPM] Beiderseits sei immerwährendes Vergessen und Amnestie alles dessen, was seit Anbeginn dieser Unruhen an irgendeinem Ort und auf irgendeine Weise vom einen oder andern Teil, hüben und drüben, feindlich begangen worden ist, so daß weder deswegen noch aus irgendeinem andern Grund oder Vorwand einer dem andern künftig irgendwelche Feindseligkeit oder Unbill, Belästigung oder Hinderung hinsichtlich der Personen, des Standes, der Güter oder der Sicherheit, selbst oder durch andere, heimlich oder offen, unmittelbar oder mittelbar, unter dem Schein Rechtens oder mit Gewalt, im Reich oder irgendwo außerhalb desselben (ungeachtet irgendwelcher früheren Verträge gegenteiligen Inhalts) antun oder anzutun veranlassen oder gestatten soll; vielmehr sollen alle und jede hin und her, sowohl vor dem Kriege als auch im Kriege, mit Worten, Schriften oder Taten zugefügten Beleidigungen, Gewalttaten, Feindseligkeiten, Schäden und Unkosten ohne alles Ansehen der Personen oder Sachen dergestalt gänzlich abgetan sein, daß alles, was deshalb der eine vom andern fordern könnte, in immerwährendem Vergessen begraben sein soll.  


Vertragstext 1648
Übersetzungen
deutsch 1649 |  deutsch 1720 |  deutsch 1984 |  englisch 1713 |  französisch 1684
französisch 1754 |  italienisch 1648 |  schwedisch 1649 |  spanisch 1750